Skip to main content

Rehasport

WAS IST REHABILITATIONSSPORT?

Der Rehasport ist mit einer ärztlichen Verordnung für Sie kostenfrei!

Rehabilitationssport ist ein gezieltes Gruppensportangebot zum Erhalt oder zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit Ihres Körpers und zur Steigerung der konditionellen Grundeigenschaften - Beweglichkeit, Kraft, Ausdauer, Schnelligkeit und Bewegungssicherheit. Diese Maßnahmen kommen für Sie in Frage, falls Sie Risikofaktoren zu orthopädischen Erkrankungen Ihres Bewegungssystems aufweisen, oder auch wenn Sie an einer chronisch orthopädischen oder rheumatologischen Erkrankung leiden, z.B. Arthrose, Skoliose, Morbus Scheuermann oder Morbus Bechterew. Durch die entsprechende Diagnose und Trainingsverordnung Ihres Arztes helfen wir Ihnen, Ihre körperliche Leistungsfähigkeit zu entwickeln und/oder zu erhalten.

Wer kann wie den RehaSport nutzen?

Rehabilitationssport kann und darf von jedem Arzt verordnet werden. Diese Verordnung unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für Ihren Arzt. Die Grundversorgung ist beitragsfrei und bedarf keiner Vereinsmitgliedschaft. Wir übernehmen für Sie kostenfrei die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.

Jeder gesetzlich Versicherte kann, falls eine entsprechende Indikation bzw. Diagnose vorhanden ist, Rehabilitationssport nutzen. Also vom Kind bis zum Senior. Wenn bei Ihnen eine Indikation vorliegen könnte, sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt oder Facharzt. 
Ihr Arzt kann Ihnen, falls es in Ihrem Fall sinnvoll ist, den Rehabilitationssport verordnen.

Der Antrag wird von Ihrem Arzt ausgefüllt, den Sie dann zur Genehmigung Ihrer Krankenkasse vorlegen müssen. 
Nachdem Sie Ihre Genehmigung erhalten haben, können Sie die verordneten Leistungen bei uns nutzen.

 

VERORDNUNGSUMFANG DES REHABILITATIONSSPORTS

Grundsätzlich ist die Verordnung von Rehabilitationssport zeitlich begrenzt. Der Regelfall lautet 50 Übungseinheiten innerhalb von 18 Monaten. Bei bestimmten Voraussetzungen, kann Ihr Arzt auch mehr Übungseinheiten in einem längeren Zeitraum verordnen. Nach einer ambulanten oder stationären medizinischen Rehabilitation kann Rehabilitationssport erneut notwendig und wiederholt verordnet werden. Auch bei einer neuen Diagnose kann eine Neuverordnung in Frage kommen.